Aktuelle Informationen
Gartenkalender 2023 wurde aktualisiert Infos unter "Gartenkalender".
Daten werden ständig erweitert!
NEU: keine News
"Gartenkalender".
Fördermitgliedschaft
Unser Bewerbungsfenster ist aktuell geschlossen. Anfragen per Email oder per Post betreffend einer Gartenbewerbung können nicht beantwortet werden.
Die Aufnahme von neuen Fördermitgliedern ist abhängig von der Anzahl der frei werdenden Gärten, in der Regel sind das nur wenige Pachtgrundstücke im Jahr.
Wir können daher jährlich nur eine eine begrenzte Anzahl von neuen Fördermitgliedern aufnehmen. Die Fördermitgliedschaft ist die Voraussetzung dafür, eine frei werdende Gartenpacht übernehmen zu können. Wartezeiten können wir nicht verbindlich voraussagen.
Kontaktaufnahme nur über: mitgliedschaft@nw12.de
Wir informieren in der Regel im Februar jeden Jahres auf unserer Internetseite, ob das Bewerbungsfenster geöffnet wird.
"Bewerbung".
Bauanträge
Sämtliche Anträge können unter info@nw12.de angefordert werden..
- Dacheindeckung des Gartenhauses
- Errichtung eines Gartenhauses
- Errichtung oder Übernahme einer Gerätekiste
- Errichtung oder Übernahme eines Gewächshauses
- Errichtung oder Übernahme eines Hochbeetes
- Errichtung oder Übernahme eines Machendrahtzaunes zur Nachbarparzelle
- Errichtung oder Übernahme einer Pergola
- Errichtung oder Übernahme eines Rankgerüstes
- Errichtung oder Übernahme einer Solaranlage
- Errichtung oder ÜBernahme eines Gartenteichs
- Errichtung oder Übernahme eines Tomatenhauses
- Aufstellen eines Trampolins
- Vordachverlängerung
- Aufstellen oder Übernahme eines oberirdischen Wassertanks
- Errichtung eines Windschutz am Gartenhaus
Sprechstunden
In 2023 finden die Sprechstunden wie folgt statt:
weitere Termine siehe Gartenkalender
Von November bis inkl. Februar finden KEINE Sprechstunden statt
Häckselgutabgabe
Donnerstag 19. Oktober 2023 10.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 20. Oktober 2023 10.00 bis 18.00 Uhr
Samstag 21. Oktober 2023 09.00 bis 12.00 Uhr
Einfahrtsverbot für alle Erdlieferungen
Liebe GartlerINNEN,
Richtigstellung Einfahrtsverbot Erdenlieferungen
Aufgrund von vermehrten Nachfragen möchten wir nun folgendes richtig stellen:
Das Einfahrtsverbot gilt generell für alle Erdlieferanten.
Grundsätzlich ist es Ihnen erlaubt von allen Anbietern Erde zu kaufen.
Hier kann Ihnen als Gartenpächter*in niemand Vorschriften machen.
Die Lieferanten können Ihnen gerne die Sackware mit der Sackkarre oder
einem Schubkarren zum jeweiligen Garten bringen..
Pachtordnung
Klicken Sie auf den folgenden Link um die Pachtordnung herunter zu laden:
Pachtordnung
des Kleingartenverbandes München